Finanzierung

Mit oder ohne Anzahlung oder auch als Ballon-Finanzierung mit Schlussrate.

Zusätzliche Sicherheit schaffen:

->Die Raten-Schutz-Versicherung
Die RSV schützt Sie und Ihre Familie bei schweren Schicksalsschlägen vor finanziellen Engpässen. Bei Unfalltod, Tod oder Arbeitsunfähigkeit werden die Finanzierungsraten von der RSV übernommen. Optional können Sie auch Ihren Lebenspartner als zweiten Darlehensnehmer mit absichern.
Sie können die RSV auch mit einem Schutz bei eventueller Arbeitslosigkeit kombinieren. Die Raten werden dann bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit von der Versicherung übernommen.

Ihre Vorteile:
Im Todesfall werden alle noch offenen Darlehensraten als Einmalzahlung durch die RSV beglichen.
Bei Unfalltod erhalten Ihre Hinterbliebenen zusätzlich zur Todesfallleistung eine Entschädigung in Höhe des noch ausstehenden Darlehensbetrages.
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit übernimmt die RSV ab dem 43. Tag die Ratenzahlung.
Sofern Sie die RSV mit einem Schutz bei Arbeitslosigkeit abgeschlossen haben, zahlt die RSV die Raten auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für Sie weiter.
Durch unseren Partnertarif haben Sie die Möglichkeit, Ihren Partner und sich gegenseitig abzusichern.

->Die Kaufpreisversicherung (GAP)
Mit der Kaufpreisversicherung bieten wir Ihnen jetzt einen lückenlosen Versicherungsschutz im Falle eines Totalschadens oder eines Totaldiebstahls an. In diesem Fall wird Ihnen die Differenz zwischen dem Zeitwert am Tag des Schadens und dem ursprünglichen Kaufpreis bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000,– € erstattet.

Ihre Vorteile im Überblick:
Risikoschutz bei Totalschaden durch Brand, Überschwemmung, Unfall und Totaldiebstahl.
Wertanpassung von 3 % (vom Kaufpreis) pro Jahr für mehr Liquidität beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges.
Übernahme der Kasko-Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 150,– €.